Die Definition des rheinland-pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen – RIGG lautet
„Mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen ist hier die individuelle Gewalt von Männern gegen Frauen gemeint, die in engen persönlichen Beziehungen miteinander stehen oder standen. Der Begriff ‚Gewalt in engen sozialen Beziehungen’ umfasst alle Formen der physischen, sexualisierten, psychischen, sozio-ökonomischen und emotionalen Gewalt.“
Formen der Gewalt
Mit physischer Gewalt sind alle Einwirkungen gemeint, die die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen wie z.B.
- stoßen, schlagen, treten, würgen, verbrühen, verbrennen, festhalten, fesseln, einsperren
- mit Gegenständen werfen
- Schlafentzug
- Nahrungsentzug
- Versuchte Tötungsdelikte
Mit psychischer Gewalt sind alle Einwirkungen gemeint, die die psychische Stabilität gezielt beeinträchtigen sollen wie z.B.
- einschüchtern, beleidigen, bedrohen, erniedrigen, Angst machen
- vor anderen demütigen, bloßstellen
- ignorieren
- Schuld zuweisen
- für verrückt erklären
- drohen, die Kinder wegzunehmen
Mit sexualisierter Gewalt sind alle Einwirkungen gemeint, welche die sexuelle Selbstbestimmung verletzen wie z.B.
- als Sexobjekt behandeln
- Nacktfotos veröffentlichen
- sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
Mit sozio-ökonomischer Gewalt sind alle Einwirkungen gemeint, die die wirtschaftliche und soziale Selbstbestimmung einschränken wie z.B.
- Kontakte zu anderen Menschen einschränken, überwachen bis hin zur völligen Isolierung
- Privilegien ausnutzen
- Verbot zu arbeiten – Zwang zu arbeiten
- Geld zuteilen, verweigern oder wegnehmen
- Ausgaben kontrollieren